×

Privatpersonen

Lealta bietet für Freizügigkeitsgelder auch attraktive Wertschriftenlösungen an

Haben Sie Vorsorgekapital angespart, das Sie gut anlegen möchten? Je nach Präferenz können Sie dafür mit einem Freizügigkeitskonto dem Sicherheitsaspekt Vorrang geben, oder aber Sie suchen Rendite und investieren Ihr Kapital in eine Wertschriftenlösung.

Die Lealta Freizügigkeitsstiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben nicht nur auf einem Konto zu deponieren, sondern es in Wertschriftenlösungen zu investieren. Unser Anlageangebot ist normalerweise ausschliesslich institutionellen Anlegern zugänglich. Das verschafft Ihnen Vorteile, welche sich über die Jahre positiv in der Performance auswirken sollten. Sie schaffen sich somit die besten Voraussetzungen, Ihre Vorsorgeguthaben auf Ihr Gesamtvermögen abzustimmen und die Rendite Ihres Alterskapitals zu optimieren. 

Sicherheit steht bei Lealta im Mittelpunkt

Die Sicherheit der uns anvertrauten Freizügigkeitsguthaben geniesst höchste Priorität. Die Kontoguthaben werden deshalb entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und strengen Vorgaben bei mehreren Dutzend ausgewählten Banken angelegt. Diese unterstehen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und pflegen höchste Qualitätsstandards im Umgang mit dem anvertrauten Vermögen. Eine grosse Auswahl an Anlagelösungen von renommierten Banken, Vermögensverwaltern und Produktanbietern bietet eine optimale Diversifikation und minimiert somit die Anlagerisiken. Für eine effiziente Abwicklung werden Ein- und Auszahlungen ausschliesslich über die offiziellen Zahlstellen verarbeitet. Lealta bietet nicht nur eine marktkonforme Verzinsung, sondern auch persönliche Betreuung an.

Freizügigkeitsstiftung

Zinssatz 1.00 %
Kontolösung 0.00
Einforderung der Guthaben 0.00
Wertschriftenlösung * 0.00
Emigration Service Standard Classic pro Konto CHF 600.00
Emigration Service Premium Plus pro Konto CHF 1'200.00

Weitere Informationen finden Sie im Kostenreglement.

Die Sparguthaben der Lealta Freizügigkeitsstiftung sind wie folgt angelegt:

Ein Freizügigkeitskonto kann von grossem Vorteil sein

Aktive Versicherte, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, können nicht einfach frei über ihr Vorsorgekapital verfügen. Ausnahmen sind der Kapitalbezug für den Erwerb von Wohneigentum oder für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Diese sind gesetzlich separat geregelt. Wer sein Vorsorgekapital also gut anlegen will, tut dies am besten auf einem Freizügigkeitskonto, oder aber er investiert es in moderne Wertschriftenlösungen (Champs, Selection Index, Multi Fund Invest).

Ist das offizielle Pensionsalter erreicht, kann das Vorsorgekapital bezogen werden. Damit wird eine einmalige Steuer fällig. Je höher das Guthaben ist, desto höher fällt auch die Steuer aus. Es ist deshalb ratsam, zwei Freizügigkeitskonten – eines bei Lealta und eines bei Liberty – zu führen. Dank eines zeitverschobenen Kapitalbezugs von jeweils zwei kleineren Guthaben sollte die Steuerprogression tiefer ausfallen. 

Lealta hat ein Team von geschulten
Beratern, die Sie bei der Anlage
Ihrer Vorsorgegelder gerne beraten.

Unsere Stiftung untersteht der Aufsicht der Luzerner Aufsichtsbehörde für BVG-Einrichtungen und Stiftungen. Wir investieren und verwalten Ihre Vorsorgegelder in Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Dabei setzen wir alles daran, Ihre obligatorischen und überobligatorischen Vorsorgegelder zu erhalten.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen! Kontaktieren Sie unsere Experten.